Beitragsberechnung Autoversicherung
Die Höhe der Beiträge für die Autoversicherung berechnet sich nach folgenden Kriterien:
Deckungssumme
Die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Da aber alle Schäden, die über die vereinbarte Deckungssumme hinaus gehen, aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, empfiehlt es sich eine möglichst hohe Deckungssumme im Vertrag zu fixieren.
Die Höchstdeckung wurde daher von nahezu allen Versicherern meist ohne Mehrkosten auf 100 Mio. Euro erhöht.
Typklasse
In Deutschland gibt es ungefähr 18.000 verschiedene Fahrzeugmodelle, die alle nach der aktuellen Schadenstatistik bewertet und so in Typklassen eingeteilt werden. Dabei wird untersucht wie oft ein Modell einen Schaden verursacht und wie hoch die entstandenen Kosten für die Versicherung sind.
Die Typklassen werden immer zum Ende des Jahres angepasst. Daher lohnt es sich immer ihre Autoversicherung zum Jahresende zu überprüfen. Eventuell können Sie durch einen Wechsel der Autoversicherung Geld sparen.
Regionalklasse
Sämtliche Zulassungsbezirke für Kraftfahrzeuge werden in Regionalklassen eingeteilt. Dabei werden die Anzahl und Schwere der in diesem Bezirk verursachten Unfälle gemessen und ausgewertet.
Passieren in einer Region viele Unfälle mit hohen Kosten wirkt sich das negativ auf ihren Beitrag aus.
Beim GDV erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Regionalklassen.
Schadenfreiheitsklasse
Schadensfreiheitsrabatte sind sozusagen die Belohnung für unfallfreies Fahren. Je länger man unfallfrei fährt, desto geringer werden die Beiträge. Man wird dann in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Führerscheinneulinge werden daher in die Klasse 0 eingestuft und zahlen bis zu 240 Prozent des Grundbetrages. Dagegen muss jemand der schon 25 Jahre ohne Unfall geblieben ist nur noch 30 Prozent bezahlen. Auch hier gibt es wieder jede Menge Potenzial zum Sparen.
So empfiehlt es sich zum Beispiel für Führerscheinneulinge, ihren Wagen zumindest für die ersten Jahre über die Eltern als Zweitwagen zu versichern. Außerdem bieten viele Versicherungsgesellschaften die Option des sogenannten Rabattretters an. Dieser erlaubt nach langem unfallfreien Fahren einen Schaden, ohne dass die Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wird.
Darüber hinaus können Sie bei einigen Versicherern den Schaden zurückkaufen, d.h. Sie zahlen innerhalb einer bestimmten Frist die verursachten Kosten selber und machen dadurch die Rückstufung in eine höhere SF-Klasse rückgängig. Allerdings bieten die Versicherer diese Klauseln erst unter bestimmten Voraussetzungen an, z.B. ab einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse oder einem gewissen Alter.
weiche Faktoren
- Stellplatz: Garage oder öffentliche Straße?
- Fahrleistung: voraussichtlich gefahrene Kilometer pro Jahr
- Alter des Pkw bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer
- Fahrerkreis: Welche Personen fahren das Auto? Wohnen sie in häuslicher Gemeinschaft?
- Alter der Fahrer
- Vorhandenes Wohneigentum
- Familie
Da sich diese weichen Faktoren im Laufe der Jahre ändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsvertrages durchaus sinnvoll. Da kann es durchaus lohnenswert sein über einen Versicherungswechsel nachzudenken. Denn vielleicht bietet ein anderer Versicherer ja genau für Ihre Situation einen passenden Rabatt an.
Grundsätzlich sollte man stets darauf achten, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Denn wenn man gegen getroffene Vereinbarungen verstößt, riskiert man eine Vertragsstrafe.
Schließlich kann man von geänderten Lebensumständen auch bei der Kfz- Versicherung profitieren.
Sind Sie in ein Eigenheim gezogen und Ihr Auto steht jetzt nachts immer in der Garage?
Dann können sie nun bei der Kfz- Versicherung kräftig sparen.


