Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflicht ist für jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, gesetzlich vorgeschrieben.

So soll sichergestellt werden, dass bei einem Unfall der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt und der Unfallverursacher nicht in den finanziellen Ruin gerät.


Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab sowie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Anfallende Kosten für ein Strafverfahren oder Nebenklagen fallen nicht darunter.


Deckungssummen

Die Mindestdeckung der gesetzlichen Haftpflicht beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden,
500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Die Höchstdeckung wurde zum März 2005 von nahezu allen Versicherern auf 100 Mio. Euro
(statt der früher üblichen 50 Mio.) erhöht.

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Kaskoversicherungen

Während eine Haftpflichtversicherung die Schäden abdeckt, die bei einem Unfall an anderen Fahrzeugen entstehen, versichert man mit den Kaskoversicherungen sein eigenes Auto.

Diese Versicherung ist freiwillig und so können auch die Versicherungsgesellschaften wählen, wen sie versichern und wen nicht.


Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie schon vor der Kündigung der Kaskoversicherungen einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, wenn Sie weiterhin den kompletten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen wollen.


Um Ihr eigenes Auto komplett abzusichern gibt es zwei Arten der Kaskoversicherung:


Teilkasko

Die Teilkasko deckt die Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die durch Wildunfälle, Glasbruch, Sturm und Hagel,
Überschwemmung, Brand oder durch Diebstahl entstanden sind.

Bei Diebstahl verringert sich der Schadensersatzanspruch um 10%, wenn keine von der
Versicherungsgesellschaft anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist.

Entstandene Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall sind nicht eingeschlossen.


Eine Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Je niedriger die Selbstbeteiligung desto höher sind die Versicherungsbeiträge.

Bei älteren Fahrzeugen ist ein Teilkasko-Schutz meist nicht sinnvoll.


Vollkasko

Die Vollkasko deckt alle Gefahren der Teilkasko sowie entstandene Schäden durch eigenes Verschulden, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte.

Auch die Vollkasko übernimmt keine Kosten für Mietwagen und Nutzungsausfall.

Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherer auch grobe Fahrlässigkeit mit einschließt.


Schließlich kann das Überfahren einer roten Ampel als grob fahrlässig angesehen werden und
die Versicherung kann die Zahlung des Schadens verweigern.

Auch bei der Vollkasko ist der Abschluss mit Selbstbeteiligung möglich, um Beiträge zu sparen.

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